Verwaltungsgerichtshof
08.04.1991
90/15/0071
GRS wie 87/14/0198 E 29. November 1988 RS 2
Eine Bescheidbehebung gem Paragraph 299, BAO erweist sich auch als gerechtfertigt, wenn ein anderer als der von der Oberbehörde ins Treffen geführte Behebungstatbestand erfüllt ist.
Besprechung in:
ÖStZ 1992, 32;