Verwaltungsgerichtshof
16.12.1991
90/15/0067
Ausf, daß der belangten Behörde bei der Schätzung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage eines Automatenaufstellers (Ermittlung des Vervielfachers unter Heranziehung eines äußeren Betriebsvergleiches) keine Rechtswidrigkeit unterlaufen ist.