Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1991

Geschäftszahl

90/15/0067

Rechtssatz

Ausf, daß der belangten Behörde bei der Schätzung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage eines Automatenaufstellers (Ermittlung des Vervielfachers unter Heranziehung eines äußeren Betriebsvergleiches) keine Rechtswidrigkeit unterlaufen ist.