Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.1991

Geschäftszahl

90/15/0065

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/14 90/15/0064 3

Stammrechtssatz

AusfzF der Schätzung der Bemessungsgrundlage für die von einem Spielautomatenaufstellunternehmer aus dem Betrieb der Automaten zu entrichtende USt (Höhe des Vervielfachers).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 491;