Verwaltungsgerichtshof
14.01.1991
90/15/0060
In der ertragsteuerlichen Wirkungslosigkeit einer Vorsteuerberichtigung (wegen eines Verlustes) liegt kein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes Ergebnis, demnach kann dieser Umstand eine Unbilligkeit der Einhebung der aus der Vorsteuerberichtigung resultierenden Abgaben nicht begründen.
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33;