Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1991

Geschäftszahl

90/15/0060

Rechtssatz

In der ertragsteuerlichen Wirkungslosigkeit einer Vorsteuerberichtigung (wegen eines Verlustes) liegt kein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes Ergebnis, demnach kann dieser Umstand eine Unbilligkeit der Einhebung der aus der Vorsteuerberichtigung resultierenden Abgaben nicht begründen.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1992, 33;