Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1991

Geschäftszahl

90/15/0060

Rechtssatz

Die Notwendigkeit, Vermögenswerte - und sei es auch Grundvermögen -

zur Steuerzahlung heranzuziehen, läßt die Abgabeneinhebung noch nicht unbillig erscheinen (Hinweis E 19.9.1956, 333/56).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1992, 33;