Verwaltungsgerichtshof
14.01.1991
90/15/0060
Die Notwendigkeit, Vermögenswerte - und sei es auch Grundvermögen -
zur Steuerzahlung heranzuziehen, läßt die Abgabeneinhebung noch nicht unbillig erscheinen (Hinweis E 19.9.1956, 333/56).
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 33;