Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1991

Geschäftszahl

90/15/0060

Rechtssatz

Der Zwang, ein Wirtschaftsgut schon vor Ablauf der Berichtigungsfrist des Paragraph 12, Absatz 10, UStG 1972 verkaufen zu müssen, bewirkt keine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1992, 33;