Verwaltungsgerichtshof
14.01.1991
90/15/0042
GRS wie 83/15/0033 E 1. Dezember 1983 VwSlg 5835 F/1983; RS 1
In Anbetracht der im Gesetz erschöpfend aufgezählten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges sind der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in diesem Bereich Grenzen gesetzt. Es besteht insbesondere keine Möglichkeit, eine im konkreten Fall fehlende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen.
Besprechung in:
ÖStZB 1991/397;
SWK 31 aus 2006,, S 872-878;