Verwaltungsgerichtshof
22.10.1990
90/15/0027
Da der Anspruch eines Gesellschafters auf sein Abschichtungsguthaben (ebenso auf den Liquidationserlös) zu den wesentlichen Vermögensrechten (damit zu den Gesellschaftsrechten) eines Gesellschafters gehört (Paragraph 138, HGB - Artikel 7, Nr 15 Absatz 3, Vierte EVHGB, Paragraph 161, Absatz 2, HGB; OGH HS 12149), erweist sich die Einlage einer Kommanditistin unter Bedachtnahme darauf, daß im konkreten Fall der Gesellschaftsvertrag ganz ausdrücklich auch das Guthaben auf den Privatkonten in den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben einbezieht, jedenfalls für die Rechte der Kommanditistin, die die Einlage geleistet hat, als werterhöhend, weil dadurch insbesondere ihr Anspruch auf das ihr allenfalls zustehende Abschichtungsguthaben oder Liquidatdionsguthaben objektiv vermehrt wurde.
Besprechung in:
Besprechung AnwBl 1991/6, 403;