Verwaltungsgerichtshof
01.10.1991
90/14/0257
Die Anforderungen an den Umfang der betrieblichen Handlungen, die zur Begründung einer Betriebsstätte erforderlich sind, sind umso geringer, je mehr sich die eigentliche gewerbliche Tätigkeit außerhalb einer festen örtlichen Anlage vollzieht (Hinweis Lenski-Steinberg, Kommentar zum GewStG, Paragraph 2,, Anmerkung 68, 175 mit Hinweis auf die deutsche Judikatur).