Verwaltungsgerichtshof
01.10.1991
90/14/0257
Bei einem selbständigen Fernfahrer kann - wie bei einem selbständigen Handelsvertreter (Hinweis E 25.2.1987, 84/13/0053) - eine Betriebsstätte auch durch eine Wohnung begründet sein. Es genügt, daß sich in der Wohnung eine, wenn auch nur geringfügige Tätigkeit für den Gewerbebetrieb abspielt (Hinweis E 29.6.1956, 875/54, VwSlg 1455 F/1956 und Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 83).