Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.02.1994

Geschäftszahl

90/14/0243

Rechtssatz

Die Frage der Einkünftezurechnung ist in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (Hinweis Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Textziffer 46 zu Paragraph 2, EStG). Mißbrauchsüberlegungen iSd Paragraph 22, BAO kommt dabei keine Bedeutung zu.