Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1995

Geschäftszahl

90/14/0233

Rechtssatz

Die Bestimmung des Paragraph 274, BAO kann dann keine Weitergeltung der Berufung gegen nach Paragraph 295, BAO geänderte Bescheide nach sich ziehen, wenn diese Berufung bei Ergehen des Änderungsbescheides bereits erledigt war. In diesem Fall fehlt jede verfahrenstechnische Möglichkeit, die Berufung auf den Änderungsbescheid zu beziehen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2863).