Eine Wohnung nach § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1972 ist der Ort, von dem aus sich der Arbeitnehmer regelmäßig zu seiner Arbeitsstätte begibt.Eine Wohnung nach Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 6, EStG 1972 ist der Ort, von dem aus sich der Arbeitnehmer regelmäßig zu seiner Arbeitsstätte begibt.