Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1990

Geschäftszahl

90/14/0232

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/26 87/14/0024 5

Stammrechtssatz

Eine Wohnung nach Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 6, EStG 1972 ist der Ort, von dem aus sich der Arbeitnehmer regelmäßig zu seiner Arbeitsstätte begibt.