Verwaltungsgerichtshof
20.12.1994
90/14/0229
Mangels beweiskräftiger Unterlagen über die Zahl und Dauer beruflicher Telefongespräche ist die Abgabenbehörde zur Schätzung des Werbekostenanteiles verhalten (Hinweis E 16.9.1992, 90/13/0291). Im konkreten Fall entspricht die Annahme eines privaten Telefonanteiles - inkl anteiliger Grundgebühr - in Höhe von öS 6000,-- jährlich - das sind öS 500,-- monatlich - bei den festgestellten Familienverhältnissen - ein Erwachsener und drei Kinder im Alter von 13 bis 18 Jahren - durchaus der Lebenserfahrung.