Verwaltungsgerichtshof
03.07.1991
90/14/0221
Soweit die GmbH die bloße Erwartung eines bestimmten Verhaltens ihres Alleingesellschafters ins Treffen führt, bezieht sich die Abgabenbehörde zu Recht auf die Kriterien, die im Rahmen der Beweiswürdigung für die steuerliche Anerkennung von Verträgen nicht nur zwischen nahen Angehörigen, sondern auch zwischen einer GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter gelten (Hinweis E 26.9.1985, 85/14/0079; E 19.3.1986, 83/13/0109, 0139). Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Abgabenbehörde angebliche, nach außen nicht zum Ausdruck kommende, inhaltlich nicht klar determinierte Überlegungen des Alleingesellschafters der GmbH nicht berücksichtigt.