Verwaltungsgerichtshof
03.07.1991
90/14/0221
GRS wie 88/14/0131 E 27. Juni 1989 RS 4
Die für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung erforderliche Absicht der Vorteilsgewährung an den Gesellschafter kann auch aus (objektiven) Sachverhaltselementen erschlossen werden.