Verwaltungsgerichtshof
08.03.1994
90/14/0192
GRS wie VwGH E 1990/04/02 89/15/0005 2
Die Wiederaufnahme von Amts wegen wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die AbgBeh an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen durch das Unterlassen entsprechender Ermittlungen ein Verschulden trifft (Hinweis E 20.9.1989, 88/13/0072)