Verwaltungsgerichtshof
25.10.1994
90/14/0184
GRS wie VwGH E 1994/03/18 92/17/0003 3
(hier Paragraph 276, Abs1 BAO anzuwenden)
Der Berufungsvorentscheidung iSd Paragraph 211, Wr LAO kommt die Bedeutung eines Vorhaltes zu. Es ist dann Sache der Partei, sich im Vorlageantrag mit dem Ergebnis der behördlichen Ermittlungen auseinanderzusetzen und die daraus gewonnenen Feststellungen zu widerlegen (Hinweis E 16.10.1992, 91/17/0124).