Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1994

Geschäftszahl

90/14/0184

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/18 92/17/0003 3

(hier Paragraph 276, Abs1 BAO anzuwenden)

Stammrechtssatz

Der Berufungsvorentscheidung iSd Paragraph 211, Wr LAO kommt die Bedeutung eines Vorhaltes zu. Es ist dann Sache der Partei, sich im Vorlageantrag mit dem Ergebnis der behördlichen Ermittlungen auseinanderzusetzen und die daraus gewonnenen Feststellungen zu widerlegen (Hinweis E 16.10.1992, 91/17/0124).