Verwaltungsgerichtshof
06.11.1990
90/14/0141
Welcher Person Einkünfte im Sinne des EStG 1972 zuzurechnen sind, und welche Person als Unternehmer iSd UStG 1972 anzusehen ist, ist eine Rechtsfrage und damit keine Frage, die in freier Beweiswürdigung gelöst werden kann. Die freie Beweiswürdigung könnte lediglich zur Feststellung von Tatsachen führen, die für die Beurteilung der vorgenannten Rechtsfrage von Relevanz sind.