Verwaltungsgerichtshof
06.11.1990
90/14/0134
Für den Zeitpunkt der außergewöhnlichen Belastung (hier: Heiratsgut) ist bei Fremdfinanzierung (Darlehen, Kredit; hier:
Kontokorrentkredit, Ausweitung des Debetsaldos) die Rückzahlung der Fremdmittel entscheidend und nicht schon die Zahlung aus den Fremdmitteln (Belastungsprinzip, nicht Abflußprinzip) (Kein Abgehen von dieser stRsp im Geltungsbereich des EStG 1972 im Hinblick auf BFH 10.6.1988, BStBl 2 814, weil § 34 EStG 1972 anders als § 33 deutsches EStG eine Tarifbestimmung ist; Hinweis Taucher, RdW 1989, 173).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
90/14/0135