Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1990

Geschäftszahl

90/14/0102

Rechtssatz

Die Schätzung des Bodenwertes mit dem fünf Jahre alten Verkaufspreis desselben Grundstückes ist nicht zu niedrig, wenn nicht besondere Umstände dagegen sprechen.