Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1990

Geschäftszahl

90/14/0086

Rechtssatz

Vermietung einer vom Hotelbetreiber gekauften und an diesen auf fünfzehn bis zwanzig Jahre vermieteten Eigentumswohnung zu einem revitalisierungsbedürftigen alten Großhotel (Miethöhe entspricht den Annuitäten für das Darlehen zur Betreibung von Kaufpreis und Baukostenanteil an der Revitalisierung) als steuerliche Liebhaberei (hier: Hotelbetreiber wurde nach einigen Jahren insolvent, die Erzielung der Mietzinse war an den wirtschaftlichen Erfolg dieses Mieters geknüpft).