Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.1990

Geschäftszahl

90/14/0069

Rechtssatz

Die Überwindung einer Entfernung von 30 km liegt bereits außerhalb des Nahbereiches (bis zu 20 oder 25 km) und ist daher Reise iSd Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 9, EStG 1972 (Hinweis E 6.3.1984, 83/14/0128, 0136; E 21.10.1986, 84/14/0037). Zu ermitteln ist die Entfernung zwischen Anfang und Ende (Ziel) der Fahrt (nicht die Entfernung zwischen Ortsmittelpunkten).