Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.1991

Geschäftszahl

90/14/0066

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/14/0175 E 24. Juni 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Das Nutzflächenverhältnis erweist sich bei Gebäuden, die einem Arzt teils als Ordination, teils zu Wohnzwecken dienen, regelmäßig als brauchbare Grundlage für die Bestimmung des betrieblichen und des privaten Gebäudeanteiles.