Verwaltungsgerichtshof
03.07.1991
90/14/0066
Die Frage, ob gewisse Räumlichkeiten in einem Wohnhaus ausschließlich betrieblich genutzt werden, zählt zur Beweiswürdigung und unterliegt der eingeschränkten Kognitionsbefugnis des VwGH (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 03te Auflage, 548 f).