Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.1991

Geschäftszahl

90/14/0066

Rechtssatz

Die Frage, ob gewisse Räumlichkeiten in einem Wohnhaus ausschließlich betrieblich genutzt werden, zählt zur Beweiswürdigung und unterliegt der eingeschränkten Kognitionsbefugnis des VwGH (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 03te Auflage, 548 f).