Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1990

Geschäftszahl

90/14/0064

Rechtssatz

Geht es im Abgabenverfahren um Begünstigungen (Ermäßigungen, Befreiungen uä), tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung in den Hintergrund.