Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.05.1994

Geschäftszahl

90/14/0050

Rechtssatz

Eine verdeckte Gewinnausschüttung iSd Paragraph 8, Absatz eins, KStG 1966 kann darin bestehen, daß eine Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter ein Wohnhaus unentgeltlich bzw zu einem unangemessen niedrigen Entgelt zur Nutzung überläßt.