Verwaltungsgerichtshof
10.05.1994
90/14/0050
Eine verdeckte Gewinnausschüttung iSd Paragraph 8, Absatz eins, KStG 1966 kann darin bestehen, daß eine Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter ein Wohnhaus unentgeltlich bzw zu einem unangemessen niedrigen Entgelt zur Nutzung überläßt.