Verwaltungsgerichtshof
10.05.1994
90/14/0050
GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/14/0216 4
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben.