Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1990

Geschäftszahl

90/14/0035

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/23 89/14/0068 2

Stammrechtssatz

Ist die Abgrenzung zwischen Kunst und Kunstgewerbe strittig, so ist je nach Art der zu beurteilenden Arbeiten nicht schon in jedem Fall, wohl aber in Zweifelsfällen ein Sachverständigengutachten einzuholen (Hinweis E VS 26.11.1985, 83/14/0249 und E 29.5.1990, 89/14/0222).