Verwaltungsgerichtshof
28.10.1993
90/14/0029
Erlässe des Bundesministers für Finanzen bzw der Finanzlandesdirektion bilden schon mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt keine Rechtsvorschrift, aus der ein Beschwerdeführer subjektive Rechte ableiten kann. Es erübrigt sich daher, auf die Ausführungen des Beschwerdeführers betreffend diese Erlässe einzugehen (Hinweis E 19.4.1988, 88/14/0032).