Verwaltungsgerichtshof
28.10.1993
90/14/0029
Im vorhinein erstellte Dienstpläne (Schichtpläne) können nicht den Nachweis für die tatsächliche Erbringung bzw zeitliche Lagerung von Überstunden darstellen (Hinweis E 9.5.1989, 86/14/0068).