Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1994

Geschäftszahl

90/14/0022

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/22 91/14/0023 3

Stammrechtssatz

Bei der Lieferung einer Entscheidungshilfe für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben geht das Entgelt für eine Werknutzung (Verbreitung durch die zuständigen Beamten und Politiker mangels eigenen wirtschaftlichen Gewichtes im Honorar auf (Hinweis E 19.1.1988, 87/14/0117).