Verwaltungsgerichtshof
11.03.1992
90/13/0301
Werden nach dem Erwerb einer für einen Heurigenbetrieb geeigneten Liegenschaft zwischen dem AbgPfl und seiner Ehegattin Verträge über die Gründung einer GmbH sowie einer GmbH & Co KG abgeschlossen und vermietet der AbgPfl die Liegenschaft mündlich an die Komplementär-GmbH, welche ihrerseits das Grundstück an die betriebsführenden GmbH & Co KG mündlich untervermietet, so erscheint eine solche Vorgangsweise im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg, nämlich das Betreiben einer Gaststätte, ungewöhnlich.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
90/13/0302
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 746;