Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1992

Geschäftszahl

90/13/0301

Rechtssatz

Werden nach dem Erwerb einer für einen Heurigenbetrieb geeigneten Liegenschaft zwischen dem AbgPfl und seiner Ehegattin Verträge über die Gründung einer GmbH sowie einer GmbH & Co KG abgeschlossen und vermietet der AbgPfl die Liegenschaft mündlich an die Komplementär-GmbH, welche ihrerseits das Grundstück an die betriebsführenden GmbH & Co KG mündlich untervermietet, so erscheint eine solche Vorgangsweise im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg, nämlich das Betreiben einer Gaststätte, ungewöhnlich.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

90/13/0302

Besprechung in:

ÖStZB 1992, 746;