Verwaltungsgerichtshof
16.09.1992
90/13/0299
Die AbgBeh hat eine Verletzung von Verfahrensvorschriften zu vertreten, wenn sie einer Partei unter Hinweis auf deren Vorstrafen generell, also ohne Bezug auf ein bestimmtes Beweisthema, die Glaubwürdigkeit vorweg abspricht.