Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1992

Geschäftszahl

90/13/0299

Rechtssatz

Die AbgBeh hat eine Verletzung von Verfahrensvorschriften zu vertreten, wenn sie einer Partei unter Hinweis auf deren Vorstrafen generell, also ohne Bezug auf ein bestimmtes Beweisthema, die Glaubwürdigkeit vorweg abspricht.