Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1992

Geschäftszahl

90/13/0299

Rechtssatz

Schadenersatzleistungen sind Betriebseinnahmen, wenn sie auf Grund eines den Betrieb berührenden Vorganges erbracht werden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, zweite Auflage, Seite 97).