Verwaltungsgerichtshof
29.04.1992
90/13/0292
Ein Verstoß gegen das Prinzip von Treu und Glauben kann eintreten, wenn ein Abgabepflichtiger sein steuerliches Verhalten einer abgabenrechtlichen Rechtsauskunft entsprechend einrichtet (Hinweis E 12.4.1984, 84/15/0041). Doch kann eine aus dem Grundsatz von Treu und Glauben allenfalls folgende Bindung an eine erteilte Auskunft immer nur diejenige Behörde treffen, die die entsprechenden Auskünfte und Zusagen erteilt hat (Hinweis E 14.1.1991, 90/15/0116; E 10.6.1991, 90/15/0115).