Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1992

Geschäftszahl

90/13/0291

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/14/0131 E 4. März 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, daß und wie die Abgabenbehörde mangels entsprechenden Nachweises den Privatanteil an geltend gemachten Telefonkosten schätzen darf.