Verwaltungsgerichtshof
09.12.1992
90/13/0281
Die AbgBeh verstößt gegen die Bindungswirkung strafgerichtlicher Entscheidungen, wenn sie im Gegensatz zum Urteilsspruch, in dem der Abgabepflichtige wegen der Vermittlung des Verkaufes inkriminierter Ware schuldig erkannt wurde, ein Eigengeschäft des Abgabepflichtigen annimmt.