Verwaltungsgerichtshof
11.03.1992
90/13/0230
GRS wie VwGH E 1992/01/22 90/13/0242 1
Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art, nicht bloß Sachen (körperliche Gegenstände), sondern auch rechtliche und tatsächliche Zustände.