Verwaltungsgerichtshof
26.05.1993
90/13/0155
GRS wie 85/15/0372 E 5. Oktober 1987 RS 1
Die Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wiederzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, daß sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können.
Besprechung in:
ARD 4469/22/93, S 7;
ARD 4472/48/93, S 6;
ARD 4471/53/93, S 6;
ARD 4470/26/93, S 6;