Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1993

Geschäftszahl

90/13/0155

Rechtssatz

Ein auf die Benachteiligung der Gesellschaft abzielendes Verpflichtungsgeschäft mit einem Dritten begründet auch im Falle einer tatsächlich eintretenden Vermögensverminderung der Gesellschaft den Tatbestand verdeckter Gewinnausschüttung solange nicht, als es an dem korrespondierenden Verfügungsgeschäft durch die Gesellschaftsorgane oder deren Möglichkeit zu Gegenwehr oder nachfolgendem Schadenersatz fehlt.

Beachte

Besprechung in:

ARD 4469/22/93, S 7;

ARD 4472/48/93, S 6;

ARD 4471/53/93, S 6;

ARD 4470/26/93, S 6;