Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1993

Geschäftszahl

90/13/0155

Rechtssatz

Wenn Vertragspartner einen Weg beschreiten, der den Gesetzesvorschriften Rechnung trägt, darf die wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht dazu führen, diesen Weg in einen anderen umzudeuten.

Beachte

Besprechung in:

ARD 4469/22/93, S 7;

ARD 4472/48/93, S 6;

ARD 4471/53/93, S 6;

ARD 4470/26/93, S 6;