Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1993

Geschäftszahl

90/13/0155

Rechtssatz

Die Leistung einer Kapitalgesellschaft an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Gesellschafters diesem Dritten gegenüber (hier Anteilsübertragung zwischen zwei Gesellschaftern, wobei der ausscheidende Gesellschafter mit Wirtschaftsgütern der Gesellschaft abgefunden wird), stellt in dem darin gelegenen Vermögensvorteil für den von seiner Schuld befreiten Gesellschafter von seiten des Zuwendungselementes eine verdeckte Gewinnausschüttung dar (Hinweis Döllerer, Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen bei Kapitalgesellschaften, Heidelberg 1975, Seite 31).

Beachte

Besprechung in:

ARD 4469/22/93, S 7;

ARD 4472/48/93, S 6;

ARD 4471/53/93, S 6;

ARD 4470/26/93, S 6;