Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1993

Geschäftszahl

90/13/0155

Rechtssatz

Die Erteilung einer Weisung kann als bloß innerbehördlicher Vorgang niemals Parteienrechte beeinflussen, weil Gegenstand der Gesetzmäßigkeitsprüfung durch den VwGH das ERGEBNIS des weisungsgemäßen Vorgehens in seiner nach Ausschöpfung des Rechtszuges in Erscheinung tretenden Gestalt ist (Hinweis E 3.6.1953, 2709/52).

Beachte

Besprechung in:

ARD 4469/22/93, S 7;

ARD 4472/48/93, S 6;

ARD 4471/53/93, S 6;

ARD 4470/26/93, S 6;