Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1993

Geschäftszahl

90/13/0155

Rechtssatz

Da sich die Zuständigkeitsbestimmungen der Bundesabgabenordnung lediglich auf die Bescheiderlassung und das dazu führende verwaltungsbehördliche Verfahren beziehen, ist es nicht rechtswidrig, wenn Bedienstete aus dem Personalstand anderer (örtlich unzuständiger) Dienstbehörden im Wege der Dienstzuteilung mit der Durchführung abgabenbehördlicher Prüfungshandlungen betraut werden.

Beachte

Besprechung in:

ARD 4469/22/93, S 7;

ARD 4472/48/93, S 6;

ARD 4471/53/93, S 6;

ARD 4470/26/93, S 6;