Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1993

Geschäftszahl

90/13/0155

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, wenn ein gerichtliches Ersuchen um Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung mit sachlichen und rechtlichen Erwägungen begründet wird, da die vom Untersuchungsrichter vorgenommene Beurteilung die Abgabenbehörde in keiner Weise bindet.

Beachte

Besprechung in:

ARD 4469/22/93, S 7;

ARD 4472/48/93, S 6;

ARD 4471/53/93, S 6;

ARD 4470/26/93, S 6;