Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1993

Geschäftszahl

90/13/0155

Rechtssatz

Rechtswidrig infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften ist ein Bescheid auch dann, wenn eine Mangelhaftigkeit seiner Begründung die Nachprüfung des Bescheides auf seine inhaltliche Gesetzmäßigkeit hindert oder entscheidungswesentliche Sachverhaltselemente nicht festgestellt wurden (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, Seite 600 f und Seite 594 f).

Beachte

Besprechung in:

ARD 4469/22/93, S 7;

ARD 4472/48/93, S 6;

ARD 4471/53/93, S 6;

ARD 4470/26/93, S 6;