Verwaltungsgerichtshof
22.12.1993
90/13/0152
Die Beurteilung einer Leistung des Arbeitgebers als Nachzahlung bzw als nachträgliche Zahlung iSd Paragraph 67, Absatz 8, EStG 1972 setzt voraus, daß der Arbeitslohn bei gewöhnlichem Ablauf der Dinge schon zu einem früheren Zeitpunkt zu bezahlen gewesen wäre. Dies trifft auf die zum Ende eines Wintersemesters angewiesenen Kollegiengelder jedoch nicht zu. Wenn nämlich die Entlohnung einer zeitlich abgegrenzten Tätigkeit erst nach Leistungserbringung erfolgt, kann von einer verspäteten Auszahlung keine Rede sein.