Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.06.1992

Geschäftszahl

90/13/0139

Rechtssatz

Ob ein in der Vermögensdeckungsrechnung des Betriebsprüfers ausgewiesener Fehlbetrag als vom Abgabepflichtigen aufgeklärt anzusehen ist oder nicht, stellt sich als eine Frage der Beweiswürdigung dar. Bei dieser Frage der Beweiswürdigung kann von einem Ermessen der Behörde keine Rede sein

(Hinweis E 21.2.1975, 1255/73, VwSlg 8769 A/1975).