Verwaltungsgerichtshof
03.06.1992
90/13/0139
Ob ein in der Vermögensdeckungsrechnung des Betriebsprüfers ausgewiesener Fehlbetrag als vom Abgabepflichtigen aufgeklärt anzusehen ist oder nicht, stellt sich als eine Frage der Beweiswürdigung dar. Bei dieser Frage der Beweiswürdigung kann von einem Ermessen der Behörde keine Rede sein
(Hinweis E 21.2.1975, 1255/73, VwSlg 8769 A/1975).