Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.1991

Geschäftszahl

90/13/0101

Rechtssatz

Vom Dienstgeber an "Saisonarbeiter" bezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder fallen gemäß Paragraph 26, Ziffer 7, EStG 1972 nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; der Reisebegriff des Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 9, EStG 1972 stimmt mit dem Begriff der Dienstreise in Paragraph 26, Ziffer 7, EStG 1972 nicht überein, weswegen auch ein Vergleich der beiden Begriffe nicht zulässig ist. Gegen diesen unterschiedlichen Reisebegriff in Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 9, EStG 1972 einerseits und in Paragraph 26, Ziffer 7, EStG 1972 andererseits bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes

(Hinweis E 11.6.1991, 91/14/0074).